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Geschrieben von Dachgeschoss am 31.03.2024, 16:02 Uhr

Krankengeld, Anspruch auf Alg1

Den habe ich bereits, Verschlimmerung wurde Januar erneut beantragt.

Ich werde mich Dienstag gleich darum kümmern bürgergeld zu beantragen. Gegen den EM-Rente habe ich keinen Widerspruch eingelegt, mein Anwalt meinte (das war März 2023) ich hätte keine Chance? Da ich dem allgemein Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

Wie mache ich das aber mit dem bürgergeld? Wenn ich bis dato Wohngeld zum verletztengeld bezogen habe? Ich kann ja nicht beides gleichzeitig beziehen.

Beim VdK werde ich mich mal erkundigen, danke!

 
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