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Geschrieben von Tigerchen1984 am 02.01.2010, 19:18 Uhr

Mal ne ganz andere Frage...

Also:
du wirst (wahtscheinlich mit den anderen Zeugen zusammen) vor Beginn der Verhandlung aufgerufen, über die Wahrheitspflicht belehrt und dann wieder rausgeschickt. Für deine Vernehmung wirst du dann wieder aufgerufen. VOr dem Richtertisch steht ein extra Zeugentisch, da setzt du dich hin (das sagt der Richter dir aber auch, keine Sorge). Dann wirst du zuerst mal "erzählen" dürfen, falls du einen umfassenden Sachverhalt berichten sollst. Danach können die Richter, der Staatsanwalt und der Verteidiger dir auch noch Fragen stellen. Wenn du mal ne Frage nicht beantworten kannst - keine Panik, das passiert ständig, und du bist nur Zeugin, dir will ja niemand was Böses!
Falls du Auslagen hattest (Fahrtkosten zum Beispiel) wird dir das vom Gericht erstattet, da bekommst du einen Beleg für. Wenn du mit der Aussage fertig bist, wirst du (in der Regel) entlassen und kannst dann gehen, musst also nicht bis zum Schluss warten.
Wenn du noch Fragen hast, frag ruhig :-)

 
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