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Geschrieben von darfichauch am 25.07.2017, 6:48 Uhr

Na hoffentlich wird das besser

das schreibt sie nur , weil Ihrer Ferien am 8.7 zu ende ist, aber unbedingt will
, dass sie in Brandenburg wohnt. Sie war angeblich un Usedom , 3-4 Tage
vor den Schulferien , was aber keine Schule erlaubt . Nur bei Totesfall oder
eine wichtiges Fest.
chulfrei gibt es nur aus wichtigen Gründen

Während eine Freistellung vom Unterricht bei guten Gründen, etwa dem Tod eines nahen Angehörigen oder dem 80. Geburtstag der Großmutter, von der Schule in der Regel ohne Probleme genehmigt wird, gilt dies für eine einfache „Urlaubsverlängerung“ nicht. Wollen Eltern für Kinder eine Schulbefreiung wegen Urlaub, damit diese länger am Strand spielen können, müssen sie dies ebenfalls einen Antrag stellen.

http://www.finblog.de/schulbefreiung-urlaub/

 
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