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Geschrieben von Anna3Mama am 27.10.2019, 13:54 Uhr

Natürlich darfst Du Erinnerungsfotos machen - nur nicht veröffentlichen

Mit der Einführung der neuen  EU-Datenschutzgrundverordnung sind viele Kindergärten und Schulen deutlich übers Ziel hinausgeschossen.
Für private Erinnerungsfotos gibt es die sog. "Haushaltsausnahme". Es spricht nichts dagegen, die Bilder zuhause anzuschauen oder sich damit ein Fotobuch zu gestalten.
Einzig im Internet veröffentlichen geht nicht.

Hier ist ein guter umfassender Artikel dazu:


https://www.fotorecht-seiler.eu/fotografierverbot-schule-kita-datenschutz/

 
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