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Geschrieben von Zero am 12.02.2010, 12:00 Uhr

Normal gilt:

Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde, hat es automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, egal woher die Eltern kommen.
Würde es in Österreich geboren, hat das Kind die Österreichische (wassn Wort ...) Staatsbürgerschaft.

So zumindest wurde es mir erklärt ... ist allerdings ohne Gewähr!

MfG Zero

 
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