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Geschrieben von Saarlandmami2 am 25.07.2019, 10:21 Uhr

Schwanger In Elternzeit

Jetzt in reiner Elternzeit hat ein mögliches BV keine Relevanz.

Wie wolltest du ab Okt 19 arbeiten? Habt ihr eine Betreuung? Erst ab ersten Arbeitstag könnte ein BV greifen. Für das neue Elterngeld zählt es ganz normal. Monate mit EG im Bezugsraum werden ausgeklammert. Deine Chancen auf gleiches EG stehen gut, weil die kids sehr nahe beieinander geboren werden.

 
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