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von Mutti69  am 25.07.2019, 10:32 Uhr

Schwanger In Elternzeit

Ein Berufsverbot gibt es nicht generell und auch nicht selbstverständlich, auch wenn in einer vorangegangenen Schwangerschaft schon eines erteilt wurde!
Jeder Schwangerschaft muss neu beurteilt werden.Es könnte zwischenzeitlich ja ein Ersatzarbeitsplatz existieren.

 
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