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Geschrieben von lastunicorn am 15.10.2013, 3:37 Uhr

Selbstgenutzte Immobilien sind nur dann steuerlich von Vorteil, wenn

bspw. auch ein Büro in diesen unterhalten wird. Ansonsten bringt das garnichts. Hat der Mann ein Haus geerbt, dann hat das keine Auswirkung auf den Zugewinn bei einer Scheidung. Wurde die Immobilie aber nach der Eheschließung erworben, erhöht das den gemeinsamen Zugewinn, aber nur in dem Umfang, in dem bspw. kein schon vor der Eheschließung vorhandenes Vermögen seinerseits in das Häuschen gepumpt wurde. Alles, was in der Zeit der Ehe getilgt wurde, erhöht den gemeinsamen Zugewinn. Somit gäbe es sehr wohl einen Anspruch der Ehefrau. Allerdings kann er die Hütte ohne ihre Einwilligung verkaufen, weil er alleine im Grundbuch steht. Er er allerdings so schlau und hat die Immobilie auf Firmenkosten gekauft und abbezahl, ist das ungleich komplizierter. Dazu muss aber ein Rechtsanwalt die Details kennen und berechnen.

 
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