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Geschrieben von Tini_79 am 29.06.2019, 23:11 Uhr

So einfach ist es nun mit einer Genossenschaft auch nicht, je nach Satzung

werden zum Beispiel Mitglieder im Jahr der Kündigung nachschusspflichtig, wenn die Genossenschaft dann gerade Minus macht.

Ich spreche (leider) aus Erfahrung, denn so wurden aus meinen eingezahlten 2.5Ts leider dann 5Ts, die ich NICHT wiedergesehen habe. Ja, ich war beim Anwalt....

Von daher mein Rat, genau die Satzung lesen. Grundsätzlich spricht sonst nichts dagegen, meine Eltern waren jahrelang Mitglieder und haben ihre Anteile dann auch zurück bekommen bzw. sogar Gewinne daraus.

Privat habe ich selbst nie gemietet, immer bei Wohnungsbaugesellschaften u.ä.

 
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