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Geschrieben von Charo258 am 14.04.2018, 23:46 Uhr

Versicherung

Erstmal hat die Versicherung bei einem deliktunfagigen Kind die Pflicht den Schaden abzulehnen. Verwandtschaft ist kein Problem solange ihr keinen gemeinsamen Vertrag habt. Wenn du den Passus deliktunfagigen kind dabei hast kannst du verlangen dass sie zahlen das musst du aber explizit wollen. Nachteile gibt es bei manchen Verträgen wie Selbstbeteiligung oder hochstufung. Da musst in dein Vertrag gucken. Auch bei dem Passus deliktunfähig kann es ne höchst Grenze geben. Musst auch im Vertrag gucken. Wennst noch was brauchst kannst gerne ne pm schicken. Bin Schadenregulierer bei einer Versicherung und kann dir dann noch genauer helfen wenn ich Versicherung und Tarif dazu Weiss.

 
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