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Geschrieben von Nunni am 12.12.2014, 12:44 Uhr

Wenn ich wegen Gyn OP ins Krankenhaus muss, wohin mit Kind?

Hallo. muss eine Gyn OP machen lassen und dann 3 tage stationär bleiben.
wie ist das dann mit meiner kleinen??Muss ich selber schauen, dass jemand úm sie schauen kann oder dass mein Mann frei kriegt?
Liebe Grüsse

 
27 Antworten:

Re: Wenn ich wegen Gyn OP ins Krankenhaus muss, wohin mit Kind?

Antwort von Isa2012 am 12.12.2014, 12:46 Uhr

Hä?
Dein Mann und du lebt zusammen? Wieso sollte er dann das Kind nicht betreuen?
Wie alt ist Kind?
Urlaub nehmen und deine Aufgabe übernehmen.
Was willst denn sonst machen?

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Re: Wenn ich wegen Gyn OP ins Krankenhaus muss, wohin mit Kind?

Antwort von nest118 am 12.12.2014, 12:47 Uhr

Ja natürlich musst du dich, oder dein Mann darum kümmern.
Wer sollte es sonst tun?

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Bist Du alleinerziehend?

Antwort von Steffi528 am 12.12.2014, 12:48 Uhr

Dann würde ich frühzeitig einen Plan B (Freunde, Verwandte???) oder gar Plan C (Kurzzeitpflege Jugendamt) in Betracht ziehen. Wenn es jedoch einen Vater zum Kind gibt, ist es doch wohl selbstverständlich, das er sich um das Kind kümmert, oder?
So ganz kann ich das nämlich nicht heraus lesen.
Wenn Du hauptsächlich die Kinderbetreuung übernommen hast und Dein Mann wegen der Kinderbetreuung ausfällt, dann kannst Du eine Haushaltshilfe beantragen, was er dann übernimmt.

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klar du, wer sonst. ich musste mal 13 wochen ins kh, meine mutter hat ihren job an den

Antwort von LaLeMe am 12.12.2014, 12:50 Uhr

nagel gehangen und meine tochter zu sich genommen, ohne das ich geld dafür beantragt habe familie und freunde, sollten in der not für dich da sein

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Re: Wenn ich wegen Gyn OP ins Krankenhaus muss, wohin mit Kind?

Antwort von mf4 am 12.12.2014, 12:51 Uhr

In 1. Linie sehe ich das als Job des anderen Elternteiles an, dann am Start zu sein. Dass die Eltern sich darum kümmern ist klar... wer sollte denn sonst eine Betreuung organisieren.
Wenn du nicht kannst und er nicht, oder du Alleinerz. bist dann wäre eine Kurzzeitpflege eine Option... wäre aber nicht mein Fall.

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Re: klar du? Und die Väter haben keine Verantwortung?

Antwort von Steffi528 am 12.12.2014, 12:51 Uhr

ach sooooo, wie einfach...

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Re: klar du? Und die Väter haben keine Verantwortung?

Antwort von mf4 am 12.12.2014, 12:52 Uhr

ja klar, einfach kündigen wäre auch eine Lösung

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Dein Mann sollte sich freinehmen - dass muss allerdings ER beantragen :)

Antwort von Sodapop am 12.12.2014, 12:53 Uhr

Ihr müsst die Betreuung auf jeden Fall selbst organisieren.

Grüße
Sodapop

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Ich glaube, ihr redet gerade aneinander vorbei ;)

Antwort von Sodapop am 12.12.2014, 12:54 Uhr

Gruß
Sodapop

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Nein, Sie ist nicht alleinerziehend.

Antwort von Sodapop am 12.12.2014, 12:55 Uhr

Sie redet ja ganz klar von "ihrem Mann"..

Grüße
Sodapop

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Re: Ich glaube, ihr redet gerade aneinander vorbei ;)

Antwort von mf4 am 12.12.2014, 12:55 Uhr

das ist nichts neues

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Re: Ich glaube, ihr redet gerade aneinander vorbei ;)

Antwort von Steffi528 am 12.12.2014, 12:55 Uhr

;-) Ich denke auch, aber du hast es glaub ich verstanden, was ich meinte, weil Du ja doch ähnlich geantwortet hast.

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ich glaub ihr habt mich falsch verstanden

Antwort von Nunni am 12.12.2014, 12:57 Uhr

schon klar dass mein Mann dann um die kleine schauen muss. Macht er ja auch. Die Frage war eher, muss er frei nehmen/Urlaubstage nehmen? oder wird da was von der Krankenkasse bezahlt.
Ich meine, dass mir mal ein Arbeitskollege was erzählt hat, dass wenn seine Frau krank ist und nicht auf die Kleine aufpassen kann, muss er sich irgendwie ne Krankmeldung holen.Aber dann gilt das wahrscheinlich nur, wenn das Kind krank ist.

Danke an alle

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Re: Nein, Sie ist nicht alleinerziehend.

Antwort von Steffi528 am 12.12.2014, 12:57 Uhr

Dann ist doch das eine Sache, die beide Eltern angeht und nicht nur der Mutter. Er, der Vater, gehört eingebunden. Wieso soll sie sich darum alleine kümmern?

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Re: ich glaub ihr habt mich falsch verstanden

Antwort von mf4 am 12.12.2014, 12:58 Uhr

Nein, das bezahlt kein KH. Wie kommst du darauf?

ER ist nicht krank also bekommt er keine Krankmeldung. Kind ist nicht krank also gibts auch keinen Kinderkrankenschein.

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Re: ich glaub ihr habt mich falsch verstanden

Antwort von Isa2012 am 12.12.2014, 13:00 Uhr

Du meinst die Pflegebescheinigung bei Krankheit des Kindes.
Dann kannst du zu Hause bleiben als Elternteil um
Kind gesund zu pflegen.
Aber nicht wenn du krank bist.
Dann muss er schon Urlaub nehmen.

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Re: ich glaub ihr habt mich falsch verstanden

Antwort von Steffi528 am 12.12.2014, 13:02 Uhr

NEIN, es gibt, zumindest bei meiner Krankenkasse die Möglichkeit, wenn niemand da ist und die Mutter tatsächlich alleine für die Kinderbetreuung zuständig ist, das man eine Haushaltshilfe beantragt. Der Posten kann auch vom Mann übernommen werden. Dazu unbezahlter Urlaub beim AG. Aber frag mich jetzt nicht, ob das überall so geht

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Re: ich glaub ihr habt mich falsch verstanden

Antwort von mf4 am 12.12.2014, 13:02 Uhr

Wie alt ist das Kind denn? geht es in die Kita/Schule usw.?

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Wenn Du nicht, wer sonst?

Antwort von Honey58 am 12.12.2014, 13:03 Uhr

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Es gibt etwas... aber inwieweit es bei euch greift...

Antwort von nilo1988 am 12.12.2014, 13:04 Uhr

...weiss ich nicht. Diesbezüglich würde ich mich bei der Krankenkasse erkundigen. Auch wegen den Voraussetzungen.

Schlussendlich muss ich jedoch anmerken, ist es einfacher, wenn dein Mann für die wenigen Tage Urlaubt nimmt,, als etwas zu beantragen und HOFFEN dass es bewilligt wird. Denn es wäre nur ein Obulus und kein Ausgleich zum Verdienstausfall.

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OK danke an alle

Antwort von Nunni am 12.12.2014, 13:04 Uhr

danke für eure schnelle Info

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Re: ich glaub ihr habt mich falsch verstanden

Antwort von mf4 am 12.12.2014, 13:04 Uhr

Ja, das hatte ich mehrfach...
mein damaliger Partner nahm unbezahlt Urlaub und bekam (um die 70% meine ich) als HH von der KK erstattet.
Kind war allerdings noch ein Baby, weggeben oder Kita war also keine Option.

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Re: ich glaub ihr habt mich falsch verstanden

Antwort von nest118 am 12.12.2014, 13:05 Uhr

Genauso haben wir das letztes Jahr machen müssen.
Ich lag mit einer Lungenentzündung flach und mein Mann hat die Betreuung der Kinder übernommen.
Ein Gang zur Krankenkasse ist der erste Schritt, da sagt man dir was möglich ist.

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Re: ich glaub ihr habt mich falsch verstanden

Antwort von Nunni am 12.12.2014, 13:13 Uhr

Sie ist 20 Monate

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Re: ich glaub ihr habt mich falsch verstanden

Antwort von mf4 am 12.12.2014, 13:41 Uhr

So ein kleines Kind wirst du ja sicher nicht in eine Pflegefamilie geben also stellt sich die Frage ja nicht, wer es betreut und wie dein Mann frei bekommt das ist etwas worum er sich kümmern sollte.

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Re: ich glaub ihr habt mich falsch verstanden

Antwort von Nunni am 12.12.2014, 13:53 Uhr

er fragt Montag mal bei seinem Chef nach

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Re: OK danke an alle

Antwort von dee1972 am 12.12.2014, 14:39 Uhr

Ich hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen.

Aber als ich Anfang des Jahres für eine Woche ins KKH musste, hat sich mein Partner von der Arbeit freistellen lassen. Und er bekam dann von der KK Geld als Haushaltshilfe. Kind war damals 3 Jahre alt. Durch seinen Schichtdienst konnte er ja nicht genau während der 6 h KiGa arbeiten. Ne andere Betreungsperson haben wir hier leider nicht.

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