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Geschrieben von mirage am 30.10.2017, 8:41 Uhr

Zahnspange

Kann aber durchaus sein, das Du die 2. Meinung bzw. den Kostenvoranschlag selbst bezahlen musst.
Die Krankenkasse weiß jetzt, das nur KIG 1 oder 2 vorliegt und sie keine Leistungspflicht hat.

 
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