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Geschrieben von Millefleurs am 04.03.2011, 10:23 Uhr

Deine Urlaubstage kannst Du Dir gutschreiben lassen...

Jeder Elternteil darf für die Betreuung ihres kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen - so ist der gesetzliche Anspruch definiert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, das heißt 20 Tage.
Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es dann allerdings eine Obergrenze: Diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.

Wenn Du diesen gesetzlichen Anspruch in Deinem Urlaub benötigst, so kannst Du mit ärztlichem Attest des Kinderarztes Deine Urlaubstage beim Arbeitgeber wieder einfordern. ( Selbes Prozedere wie bei eigener Erkrankung im Urlaub)

Grüße
millefleurs

 
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