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Geschrieben von Ebba am 17.09.2010, 15:48 Uhr

Du begreifst es doch nicht.

Ich glaube auch nicht, dass in der AG in der Grundschule mit Fleisch von geschächteten Tieren gekocht wird, denn:
/cit/
Schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, da das Tierschutzgesetz das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt, § 4 TierSchG). Die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen ohne weiteres legal. Wer von dieser Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung abweicht, macht sich strafbar oder begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, was auch zu einem Berufsverbot oder einem Verbot des Umgangs mit Tieren führen kann (§ 17 TierSchG).
Aus religiösen Gründen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Lange Zeit wurde in der Bundesrepublik Juden diese Genehmigungen meist erteilt, Muslimen dagegen meist nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Schächturteil) muss wegen der nach Art. 4 GG verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit (sowie aufgrund der Berufsfreiheit eines islamischen Metzgers) auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten.[7]
/cit/
http://de.wikipedia.org/wiki/Schächten

 
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