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Geschrieben von wickiemama am 31.01.2011, 13:30 Uhr

emfut

stimmt nicht ganz.
In Bayern wird unterschieden zwischen LRS und Legasthenie. bei liegt es im ermessen des Lehrers den Nachteilsausgleich zu gewähren. Und es muß auch alle 2 Jahre bestätigt werden. Bei Legasthenie muß der Nachteilsausgleich gewährt werden.
Mein sohn gilt als Legastheniker, auch wenn es eine Isolierte Rechtschreibstörung ist. Es ist eine Störung und keine Schwäche und so wird unterschieden. So wurde es mir von der Beratungslehrerin und der Klassenleitung erklärt.

 
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