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Geschrieben von Miolilo am 31.01.2011, 15:22 Uhr

emfut

"DASS ein Nachteilsausgleich gewährt werden muß ist klar. WIE der aussieht, das ist Ermessenssache."

Das stimmt.
Das wollte ich nämlich gerade auch noch anmerken.
Es wird ein Nachteilsausgleich gewährt wenn LRS vorliegt.
Die RS-Note danach zurückhaltend mit in die Gesamtnote Deutsch einbezogen. Wie stark, entscheidet der Lehrer.

Mio

 
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