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Geschrieben von Miolilo am 31.01.2011, 19:20 Uhr

Unterscheidung . Nachtrag

ich bezog mich auf die LRS und damit auf diese Antwort von dir:

"In Bayern wird unterschieden zwischen LRS und Legasthenie. bei liegt es im ermessen des Lehrers den Nachteilsausgleich zu gewähren. Und es muß auch alle 2 Jahre bestätigt werden. Bei Legasthenie muß der Nachteilsausgleich gewährt werden."

Auch bei LRS wird ein Nachteilsausgleich gewährt.
DASS er gewährt wird, ist kein Spielraum.
Da bin ich mir sicher, da ich eine Fobi dazu hatte.
Es kann natürlich durchaus sein, dass sich nicht alle Kollegen daran halten oder es anders gesagt bekommen.

Im Unterschied zur Legasthenie wird dann jedoch die RS-Note (als Teilnote der Deutschnote) zurückhaltend gewertet, aber es wird eine gemacht.
HIER setzt dann der Ermessensspielraum ein.

Mio

 
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