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Geschrieben von haima am 05.05.2011, 10:06 Uhr

Gebürebpflichtiger Widerruf?

Kann dir zum Schulweg nichts sagen.

Aber ich bezweifle doch stark, dass ein Widerspruch auf einen Bescheid einer Behörde oder anderen offiziellen Stelle (Schule) gebürenpflichtig sein soll. Da würd ich nochmal nachfragen, vielleicht im Rathaus oder tatsächlich beim Schulamt.

Was soll das denn kosten?

 
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