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Geschrieben von Hexhex am 05.05.2011, 11:07 Uhr

Vermutlich wäre dann ein Anwalt nötig, weil...

Hallo,

Widersprüche gegen amtliche Entscheide kosten normalerweise nichts. Auch ich habe schon zweimal Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid (da ging's um die weiterführende Schule) eingelegt. Einmal wurde ihm stattgegeben. Aber auch der andere, abgelehnte Widerspruch war nicht mit Gebühren verbunden. Das kann eigentlich auch nicht angehen, denn jeder Staatsbürger hat das Recht, gegen behördliche Entscheidungen und Bescheide Widerspruch einzulegen. Es könnte sein, dass Eure Schule hier eine willkürliche "Bearbeitungsgebühr" erhebt, um Eltern abzuschrecken. Und es ist die Frage, ob dies rechtens ist.

Davon aber nun abgesehen: Es gibt gute Argumente für Euren Widerspruch. Leider ist es aber in solchen Zweifelsfällen oft so, dass man diese ohne anwaltliche Hilfe und die Bereitschaft, notfalls auch vor Gericht zu gehen, nicht klären kann. Die Schule hat ja schon signalisiert, dass Euer Widerspruch vermutlich abschlägig beschieden wird - und dann gibt es nur noch den Weg vor Gericht.

Wenn Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, würde ich ruhig Widerspruch einlegen und im Falle einer Ablehnung einen Anwalts-Beratungstermin vereinbaren. Das ist keine große Sache und muss noch nicht heißen, dass man letztlich auch tatsächlich klagt. Die Erfahrung (mein Vater ist Jurist) zeigt übrigens, dass man - wenn man in so einem gut begründeten und daher relativ aussichtsreichen Fall den Weg zum Anwalt nicht scheut - gute Aussichten auf Erfolg hat!

LG

 
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