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Geschrieben von verena1980 am 02.11.2011, 21:21 Uhr

@Lehrerinnen (speziell NRW): Beurlaubungen vor den Ferien wg. Hochzeit

Guten Abend,
aufgrund des u. a. Threads wg. Beurlaubungen habe ich mal - insbesondere an die Lehrerinnen aus NRW – eine Frage:
Wir haben nun erfahren, dass mein Schwager seine Verlobte nächstes Jahr am letzten Schultag vor den Sommerferien ehelichen wird. Blumenkinder sollen meine Kids (1. und 4. Schuljahr) sein.
Das heißt, wir müssten die Kids für diesen einen Tag von der Schule beurlauben. Hat ein solcher Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Ich persönlich habe KEIN Problem damit, wenn dieser abgelehnt werden würde, denn bei meiner Tochter handelt es sich um den letzten Schultag mit ihrer jetzigen Grundschulklasse, da danach die weiterführende Schule vor der Tür steht. Ich habe mich schon tierisch über meinen Schwager geärgert, dass er den Termin so ungünstig gelegt hat (UND erwartet, dass die Kids aber definitiv Blumenkinder sind).
Ich hätte aber vermutlich erst im Frühjahr bei der Schule angefragt, wenn aber es aber gar keine Möglichkeit gibt die Kinder zu beurlauben, dann müsste sich mein Schwager um andere Blumenkinder (und zwar noch nicht schulpflichtige) kümmern…
Weiß da jemand weiter?
Verena

 
9 Antworten:

natürlich

Antwort von like am 02.11.2011, 22:00 Uhr

hat ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg. Bloß ob du ANSPRUCH drauf hast, bezweifle ich sehr.
Fragen macht schlau - und zwar am besten den Rektor.

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ach ja

Antwort von like am 02.11.2011, 22:02 Uhr

WIR haben anstandslos für 3 Kinder auf zwei Schulen eine Beurlaubung ebenso aus einen Hochzeitsgrund bekommen - bei uns am 1. Schultag nach den Ferien. Leider konnten wir wegen einer OP meinerseits dann doch nicht fahren.

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Re: bin zwar nicht Lehrerin,

Antwort von Julie am 02.11.2011, 22:06 Uhr

aber einigermaßen fit im Schulrecht.

Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Hochzeit innerhalb der Familie) möglich und, wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.

Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden.

Am besten sprichst du mal mit dem Schulleiter deiner Kinder.

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Kein Anspruch auf Befreiung,

Antwort von Julie am 02.11.2011, 22:07 Uhr

ist eine Ermessensentscheidung des Schulleiters.

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Vielen Dank schon mal....

Antwort von verena1980 am 02.11.2011, 22:20 Uhr

Vielen Dank schon mal...
Dann werde ich am besten schon jetzt mal nachfragen.
In den Urlaub fahren wir definitiv nicht. Die Kids werden beide (auch die Große, die danach auf die weiterführende Schule geht) die ersten drei Sommerferienwochen die Schulbetreuung besuchen müssen, da kann die Rektorin sie ja besuchen ;-)))
Wenns nicht klappt, dann gehts halt nicht. Dann muss es andere Blumenkinder geben und meine Tochter kann ihren letzten regulären Grundschultag mit der Klasse noch gemeinsam verbringen (DAS finde ICH nämlich auch wichtig!).

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Re: @Lehrerinnen (speziell NRW): Beurlaubungen vor den Ferien wg. Hochzeit

Antwort von einafets am 03.11.2011, 8:20 Uhr

Ich glaube schon dass du in diesem Fall die Beurlaubung bekommst.
Das ganze muss dann zwar über die Schulleitung laufen und nicht wie sonst bei einem Tag über den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin.
Es ist ja für eine Hochzeit, nicht um den Urlaub zu verlängern, oder günstigere Flüge zu bekommen.Wahrscheinlich musst du auch einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung stellen, aber ich würde den Direktor einfach mal darauf ansprechen.

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Re: @Lehrerinnen (speziell NRW): Beurlaubungen vor den Ferien wg. Hochzeit

Antwort von Makri am 03.11.2011, 13:23 Uhr

Du schreibst, dass dein älteres Kind im 4. Schuljahr ist. Ich kenne es so, dass dieser Abschluss für die 4.-Klässler in der Schule richtig gefeiert wird. Das wäre schade, wenn dein Kind diesen Abschluss verpasst.

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re

Antwort von Suki am 03.11.2011, 13:32 Uhr

bei uns liegt die entscheidung bei bis zu 3tagen beim klassenlehrer.
bei mehr tagen entscheidet der schuldirektor.
wegen einem tag - bei einem guten schüler - sollte eine freistellung wohl möglich sein.

lg

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@Makri

Antwort von verena1980 am 03.11.2011, 21:26 Uhr

Ja, die Große hat ihren letzten Grundschultag dann (geht allerdings danach noch mal drei Ferienwochen in die Grundschulbetreuung).
Gefeiert wird dann nur noch klassenintern (ohne Eltern) während der Regelstunden, die "offizielle" Feier mit den Eltern wird schon mindestens eine Woche vorher nachmittags stattfinden (damit die Eltern auch dabeisein können).
Fraglich ist halt, was wichtiger ist, Verwandtenhochzeit oder letzter Tag mit den Mitschülern? Ich weiß es nicht.
Ich werde wohl nächste Woche wegen der Beurlaubung nachfragen, bekommen wir diese für BEIDE Kinder, so werden wir zur Hochzeit gehen, ansonsten gehts für die Kids zur Schule - fertig. Ärgern werde ich mich darüber nicht, ich werde die Entscheidung der Rektorin - wie auch immer sie ausfallen wird - akzeptieren.

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