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Geschrieben von IngeA am 09.01.2012, 21:16 Uhr

nicht ganz richtig, IngeA

Gibt es bei euch Sprengelschulpflicht?
Wenn nicht, kann ich mir das so gut vorstellen, weil die Eltern ihr Kind dann im Zweifelsfall einfach an einer anderen Regelschule anmelden können (müssen).

Aber in deinem Beispiel mit dem Mädel sind die Eltern im Zweifelsfall sowies vom Sorgerecht entbunden worden. Das Sorgerecht kann man übrigens auch nur teilweise entziehen, also z. B. nur für Schulfragen, Aufenthaltsfragen, medizinische Fragen etc.

Und natürlich kann die Schule Druck ausüben und einiges bewirken. Manche Schulen gehen ja nicht mal so weit das JA einzuschalten.

LG Inge

 
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