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Geschrieben von Daffy am 09.01.2012, 15:32 Uhr

Noch etwas zur Position der Eltern:

Eltern haben die Verpflichtung, ihr Kind vor Schaden zu bewahren. Es gab ja etliche Gerichtsverfahren zur Frage der Rechtmäßigkeit der Schulpflicht, wo am Ende immer festgestellt wurde, dass die Schulpflicht diesem Recht der Eltern nicht entgegensteht. Das gilt aber natürlich nur für ordentliche Schulen!

Ich denke, wenn es konkret darum geht, ein Kind täglich mit Polizeigewalt in eine Schule zu zwingen, in der das Chaos bzw. ein kleiner Chaot herrschen/herrscht, hätte der Direktor einen schlechten Stand, von schlechter Presse mal ganz abgesehen (und nach dem ersten Mal müssten sie das Kind erst mal finden, das würde ich ihnen nicht leicht machen).

Ganz praktisch: die Schule hält ziemlich sicher die Füße still, bis eine Alternativschule (möglichst schnell natürlich) gefunden ist; in D finden sich im Umkreis von 30 Minuten Autofahrt 5 Grundschulen, Minimum...

 
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