von dhana am 03.03.2011, 20:05 Uhr |
nicht zur "einzugsgebietsschule", muss ich nur abmelden???
Hallo,
kommt wieder Bundesland an.
In Bayern gilt die Sprengelschule - so einfach kann man sich da die Grundschule nicht aussuchen, sondern muss einen Gastantrag stellen, mit Begründung (z.B. die Betreuung nach dem Unterricht, ..) dann kann! dem Antrag stattgegeben werden, vorrausgesetzt, die Gastschule stimmt dem zu.
Lg Dhana
- nicht zur "einzugsgebietsschule", muss ich nur abmelden??? - biggi71 03.03.11, 19:50
- Re: nicht zur "einzugsgebietsschule", muss ich nur abmelden??? - dhana 03.03.11, 20:05
- niedersachsen... - biggi71 03.03.11, 20:23
- Re: niedersachsen... - dhana 03.03.11, 21:20
- niedersachsen... - biggi71 03.03.11, 20:23
- Re: nicht zur "einzugsgebietsschule", muss ich nur abmelden??? - DidiM 03.03.11, 21:39
- Antrag auf Wechsel des Schulbezirks stellen..... - Caot 04.03.11, 8:58
- vielen dank für die antworten, ... - biggi71 04.03.11, 10:40
- Re: nicht zur "einzugsgebietsschule", muss ich nur abmelden??? - dhana 03.03.11, 20:05
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