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Geschrieben von glückskugel am 12.03.2010, 20:32 Uhr

Rechtlich

Nur ganz kurz die rechtliche Seite:

Gegen die Jugendlichen selbst kann weder eine Strafe noch ein Bußgeld verhängt werden. Nur gegen den Kiosk-, Kneipen- oder Diskothekenbesitzer etc. der das Rauchen duldet bzw. die Zigaretten verkauft hat.

Insofern ist die Polizei genau genommen nicht als "Repressiv-Organ" zuständig. Also wird auch keine "Anzeige" aufgenommen. Trotzdem gibt es natürlich auch von der Polizei Präventivmaßnahmen wie die bereits erwähnten Vorträge. Die sind aber freiwillig. Der Jugentliche kann also jederzeit gehen oder gar nicht erst kommen. Auch gegen die Eltern kann kein Bußgeld verhängt werden. Allenfalls kommt bei sehr jungen Teenagern ein Einschreiten des Jugendamtes in Betracht.

LG,
Stefanie

 
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