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Geschrieben von Ebba am 07.01.2014, 20:56 Uhr

Wer ersetzt die Sachen, die durch die Schule abhanden kommen ?

Vermutlch niemand. Eine Besonderheit ist hier wohl, dass die Lehrerin die Schüler verpflichtet hat, die Bastelutensilien in der Schule zu lassen - oder war das nur ein Angebot der Schule? Wenn idie Schule / Lehrerin Schüler verpflichtetnd auffordert ihr seine Sachen zur Aufbewahrung zu üblassen,, dann trifft sie m.E. auch eine Obhutspflicht für diese Sachen, d.h., sie muss die erforderlichen und angemessenen Vorkehrungen treffen, die zB einen Diebstahl verhindern können. Wenn die Lehrerin die Sachen in einem verschlossenen Schrank oder einem Schrank im grds, beim Verlassen der Klasse abgeschlossenen Klasse verwahrt, dann hat sie vmtl, alles erforderliche getan. Hinzu kommt, dass ihr ja erstmal nachweisen müsst, dass eure Tochter die Sachen auch tatsächlich abgegeben hat. Merkwürdig ist ja, dass sowohl die Sachen als auch der Kalender verschwunden sind. Das spricht ja eigentlich eher gegen einen Diebstahl.
Es schadet natürlich nichts, den Rektor zu bitten, den Schaden seiner Hapftpflichtversicherung zu melden. Vielleicht übnimmt sie ja die Haftung, aber so recht glaube ich nicht daran :-)

 
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