Geschrieben von Robina am 12.02.2008, 23:31 Uhr |
Auskunftsanspruch Erzieherwechsel
Hallo
spontan würde ich mal sagen: gar nicht! Etwas anderes könnte ich mir dann vorstellen, wenn Dein Kind in irgendeiner Form betroffen ist. Das kannst Du sicher erfragen, wobei Du ja keine Sicherheit haben wirst, dass die Antwort richtig sein wird.
GLG Robina
- Auskunftsanspruch Erzieherwechsel - Silbe 12.02.08, 22:40
- Re: Auskunftsanspruch Erzieherwechsel - Robina 12.02.08, 23:31