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Geschrieben von Nase am 24.06.2012, 21:00 Uhr

Brauch mal eure Meinung

Also mal ganz deutlich.
DIR darf die Erzieherin keinerlei Auskunft geben. Mich würde interessieren, woher Du die Information mit den wenigen Sprachkenntnissen und den blauen Flecken hast. Hast Du sie von der Erzieherin, dann handelt sie strafbar, weil sie den Datenschutz verletzt. Möchtest Du, dass sie anderen Müttern Informationen über die Schwächen Deines Kindes gibt?


Die Erzieherin muß handeln, wenn sie Bedarf sieht. Die Aussage "ich möchte es gar nicht so genau wissen" ist auch schon wieder völlig daneben. Aber möglicherweise auch nur eine Reaktion Dir keine falschen Auskünfte zu geben.
Sie muß bei Verdacht bestimmte Wege gehen, dazu ist sie verpflichtet.


DU kannst es tun. Es steht Dir natürlich frei , das Jugendamt zu informieren.
Dies kann jeder tun, wenn er Bedenken hat.

 
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