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Geschrieben von montpelle am 15.10.2008, 15:46 Uhr

@Danie1983

Wenn der eine Kiga voll war, dann hat sicher ein anderer einen Platz frei ?!

Und der Rechtsanspruch besteht ab dem dritten Geburtstag. Vielleicht nicht im Wunschkindergarten, aber dann eben im übernächsten.

Ich kann nicht verstehen, warum ein Kind erst mit 5 Jahren (ein Jahr vor der Schule) in den Kiga darf !

Das merkt man leider oft sehr deutlich in der Schule und das ist schade für das Kind !

 
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