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Geschrieben von Robina am 11.09.2008, 17:34 Uhr

Eingewöhnung / ggf. außerord. Kündigung

Hallo
ob die lang hingezogene Eingewöhnung tatsächlich ein Grund zur fristlosen Kündigung ist, bezweifle ich, denn wenn sie zum Programm des Kindergarten gehört, wird es wohl schwierig. Sollte sich das Spiel allerdings noch länger hinziehen, dürften Deine Chancen auf eine fristlose Kündigung wachsen, denn es ist ja schon unzumutbar, wenn man einen Ganztagsplatz hat und den über Wochen hinweg nicht nutzen darf. In jedem Fall (!!!!!) müsstest Du vorher Abhilfe und sofortige längere Betreuung verlangen.
Mir kommt es - ehrlich gesagt - auch etwas komisch vor, dass sich der Kindergarten dagegen so streubt. Auch wenn dies in Einzelfällen gerechtfertigt sein mag, muss man die Eingewöhnung doch vom Kind abhängig machen. Aber Du schreibst auch nicht so deutlich, wie sich Dein Kind verhält. Wenn es tatsächlich nach 2 Stunden nach der Mama weint und sich nicht beruhigen lässt, wirst Du dem Kindergarten kaum einen Vorwurf machen können.
GLG Robina

 
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