Geschrieben von miemie am 02.02.2015, 20:46 Uhr |
Frage zur Kitaplatzvergabe und andere Möglichkeiten!
Hallo Lilly!
Zur Frage nach den rechtlichen Hintergründen: wieso beantragst du nicht eine Verlängerung deiner Elternzeit. Ich glaube dies kann man innerhalb von 7 Wochen vor Ablauf der zuvor beantragten Elternzeit erneut beantragen (bin mir mit diesem Zeitraum aber nicht 100% sicher!) Du könntest ja theoretisch sogar insgesamt 3 Jahre Elternzeit nehmen. Wenn dir aber ein halbes Jahr Verlängerung reichen würde, dann wird dies sicherlich möglich sein. Kündigung ist während der Elternzeit nicht möglich.
Grundsätzlich würde ich bei so kleinen Kindern eine Tagesmutter definitiv bevorzugen. Da sind die Meinungen aber verschieden. Letztlich zählt dabei natürlich, welchen Eindruck du von der TM hast.
VG
miemie
- Frage zur Kitaplatzvergabe und andere Möglichkeiten! - CuteLilly123 02.02.15, 19:32
- Re: Frage zur Kitaplatzvergabe und andere Möglichkeiten! - miemie 02.02.15, 20:46
- Re: Frage zur Kitaplatzvergabe und andere Möglichkeiten! - CuteLilly123 03.02.15, 14:43
- Re: Frage zur Kitaplatzvergabe und andere Möglichkeiten! - miemie 02.02.15, 20:46
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Abschließender Beitrag zu "rechtl. Frage....."
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