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Geschrieben von Spuckliese 1 am 24.04.2008, 16:48 Uhr

Gastantrag Kiga

Gastantrag Kiga ???Kennt sich vlt. jemand damit aus:

in welchen Fällen hat die Stadt X einem Gastantrag statt zugeben und die Kosten an die Gemeinde des Dorfes Y zu bezahlen?
Is es ein Grund, dem zuzustimmen, wenn z.B. ein alleinerziehender Vater sein Kind in dem Dorf Y unterbringen möchte, da dort auch Cousine und Cousin hingehen, welche an 2 Tagen in der woche von der Oma abgeholt werden (wegen Berufstätigkeit meinereiner) und somit die Oma dann nur einen Weg hätte und dann sozusagen 3 Kinder aus einem Kiga abholen müßte und ned in 2 Kindergärten kurven müßte, um ihre 3 Enkelkinder einzusammeln. Bzw., ich als Tante an den anderen 3 Tagen meinen Neffen mitnehmen würde mittags, da der alleinerziehende Vater ja auch arbeiten gehen muß und eine 3/4 Stelle hat und ned um 12°°Uhr scho wieder zu Hause ist.


Lg Spuckliese

 
5 Antworten:

Re: Gastantrag Kiga

Antwort von mucki+ninchen am 24.04.2008, 17:00 Uhr

Hallo,

wir haben es bei uns auch probiert. Unsere Tochter sollte in einen Waldorf-Wald-Kiga gehen, der auf dem Weg zur Arbeit, aber in einem anderen Landkreis liegt.

Wir hatten da sogar einen Platz, aber den Gemeindezuschuss hätten wir selbst zahlen müssen (150,- pro Monat zusätzlich zu den regulären Kiga-Beiträgen). Es gab keine Möglichkeit, dass die Gemeinde diese Kosten übernimmt. Da es bei uns auch genügend Kindergärten (theoretisch) gibt, sind sie nicht dazu verpflichtet.

So ist es hier, aber wie es woanders ist, musst du einfach mal bei deiner Stadt oder Gemeinde erfragen.

Soweit ich weiß, ist das nämlich Sache der Kommune und wird unterschiedlich gehandthabt.

Ob das Argument "Fahrerei hin oder her" wirklich zählt, wage ich dennoch zu bezweifeln. Bei uns zählte auch nicht, dass es diese Art Kiga (Wald-Waldorf) bei uns nicht gibt, dass ich jetzt immer in die falsche Richtung fahren muss und zurück etc. pp. Beim Betreuungsargument (ich arbeite auch 30 Std.) kam dann, ich müsste mir eben eine Tagesmutter suchen :-)

Aber versuchen kannst du es ja.

Viele Grüße und viel Erfolg,

Sylvia

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Re: Gastantrag Kiga

Antwort von wolfsfrau am 24.04.2008, 17:51 Uhr

Hallo,

bei uns (auf dem Dorf) war es kein Problem.
Meinen Kleinsten konnte ich problemlos in der Nachbargemeinde, in der ich auch arbeite anmelden.
Der Vorteil war, dass dieser Kiga nicht voll ausgelastet war. Ist man einmal drin, ist das kein Problem mehr.

Wie es ist, wenn es eine Warteliste gibt, weiß ich nicht, kann mir aber gut vorstellen, dass die Kinder aus der "eigenen" Gemeinde ein Vorrecht haben.

Viele Grüße

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Re: Gastantrag Kiga

Antwort von Spuckliese 1 am 24.04.2008, 17:55 Uhr

Unsere Gemeinde hätte keine Warteliste- von daher würde er sofort einen Platz bekommen. Aber in der Stadt, wo er eigentlich gehen müßte, sind Wartelisten da.


Lg *Silke*

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Re: Gastantrag Kiga

Antwort von Fröschli am 24.04.2008, 19:14 Uhr

Man könnte es ähnlich wie mit der Schule machen.
Also bei Oma oder euch einen Zweitwohnsitz melden, dann hat er Anspruch auf Kiga und später Schule.

So meine Info´s hier.

LG
Becky

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@fröschli

Antwort von BiggiMael am 24.04.2008, 23:42 Uhr

Hi, reicht da der Zweitwohnsitz? Ich habe wegen der Krippe den Erstwohnsitz angemeldet.
Zweitwohnsitz wäre noch was einfacher, wegen der Post (Finanzamt etc.)

Ciao Biggi

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