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Geschrieben von Isabell01 am 13.06.2009, 10:26 Uhr

Gehört eigentlich nicht hierher... Lillifee-Roller...

Hallo,

also diese Aussage stimmt so nicht.
Kein Einzelhändler ist dazu gezwungen, seine (einwandfreie) Ware wegen NIchtgefallen oder sonstigen Gründen, umzutauschen.
Es sei denn, der Einzelhändler hat SELBER in seinen AGB´s stehen, dass man ein Umtauschrecht hat.
Die Meisten haben dies, aber eben nicht alle...

Allerdings ist die Aussage von Wuffi völlig richtig. Bei einer falschen Beratung sieht das wieder ganz anders aus. In diesem Falle handelt es sich auch um eine Reklamation. Zwar nicht direkt im Bezug auf die Ware, aber eben aufgrund der Beratung im Geschäft.
Könnte allerdings dennoch schwierig werden, wenn der Einzelhändler sich quer stellt und diese Aussage dementiert.

 
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