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Geschrieben von Pampersmami am 28.06.2014, 18:26 Uhr

Johanna

Nein ,aber wenn in den Menü das im Kiga produziert wurde ,in den Rückstellproben KEINE Keime gefunden wurden UND NUR das 1 Kind erkrankt welches NICHT an der Gemeinschaftsverpflegung teil nimmt, wer wird da wohl beschuldigt?

Wenn ich für 800 Pat. Quarkspeise mache und EINER am nächsten Tag behauptet davon krank geworden zu sein, was meinst Du was ich dem wohl antworte?

Wenn der Patient allerd. die Quarkspeise 6h in seinem Zimmer stehen hat und davon wirklich krank wird, kann mir das trotzdem egal sein, weil ICH beweisen kann, dass er bei 6°C rausgegangen ist und ich ALLE Vorschriften für die ICH verantwortlich bin eingehalten habe! Mit Datum und Unterschrift!

Mal abgesehen davon das das Hygienekonzept bei unverpackten LM greift, darunter zählt auch das Babygläßchen!

 
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