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Geschrieben von tapeten am 08.08.2010, 14:33 Uhr

Kindergartengebühren

Es ist ja nur ein Teilbereich von mir, eigentlich gehöre ich zum Sozialamt. Habe dort auch meine eigenen Fälle, dann noch Asylbewerberleistungen, und die Eingabe der Kinder muss ja trotzdem erfolgen. Nur das man als Zahlungspflichtigen nicht mehr die Eltern eingibt, sondern das Land RLP.
Den Rest, also Beitreibung der GEbühren erledigt ja sowieso die Kasse.
Also von daher, ändert sich an den Fallzahlen nichts.

 
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