Geschrieben von die_ente_macht_nagnag am 24.11.2022, 21:21 Uhr |
Platzabsage KiGa
Immerhin hast du eine Absage, hier wird einfach nichts gemacht.
Schalte einen Anwalt ein; Erstberatung wird meist unkompliziert von der Rechtsschutz übernommen . Leider kannst du nicht mehr machen, als deinen Bedarf immer wieder kommunizieren und ggf. einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Wenn keine Plätze da sind, kann der Träger auch keine vergeben. Was soll er machen, anderen Eltern den Platz kündigen? Bei uns wird auch nach "Dringlichkeit" vergeben, was über ein Punktesystem geht. Da kann es sein, dass Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil in der Dringlichkeit weiter nach hinten rutschen.
Für Schadenersatz muss aber auch ein (materieller) Schaden entstehen. Also wenn du eine alternative Betreuung selbst finden würdest (z.B. Tagesmutter, Aupair, Freie Träger) oder wegen der fehlenden Betreuung nicht wieder in den Beruf zurückkehren kannst, dann kannst du diesen Schaden geltend machen.
- Platzabsage KiGa - Alicia_Herzglück 12.11.22, 22:43
- Re: Platzabsage KiGa - kia-ora 13.11.22, 6:24
- Re: Platzabsage KiGa - Cpt_Elli 13.11.22, 7:47
- Re: Platzabsage KiGa - Piccadilly 20.11.22, 9:05
- Re: Platzabsage KiGa - die_ente_macht_nagnag 24.11.22, 21:21