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Geschrieben von Felica am 19.08.2018, 22:06 Uhr

Schweigepflichtsentbindung

Nein, habe ich nicht. Weil es bei unserm Kind eine kurze Überlegung war. Gegen die sich dann alle Beteiligte ausgesprochen haben weil Kind trotz seiner Defizite grundsätzlich schulreife hat.

Kindergartenplätze müssen bis Ende März angemeldet sein für ab August des gleichen Jahres. Bis dahin muss man den KiGa auch darüber unterrichten das man über eine Rückstellung nachdenkt. Die Schulanmeldungen laufen im Herbst davor. Ebenso laufen bis dahin die Schuleingangsuntersuchungen, spätestens im Frühjahr sind die durch. Ab dann laufen die AO-SF- Prüfungen sofern diese im Vorfeld beantragt wurden.

Der KiGa weiß also spätestens Ende März, halt stopp, da wird es evtl eine Rückstellung geben. Um den Zeitraum herum ist dann auch klar ob das Kind grundsätzlich geeignet ist für den Schulbesuch. Die Grundschule ist bereits lange angemeldet und mit Anmeldung muss auch das AO-SF-Verfahren beantragt sein das dann bis Mai - Juni durch ist. Spätestens dann ist klar, Kind kommt auf die Regelschule oder auf die Förderschule. Oder wird wirklich noch rückgestellt, was eben kein Ding ist den der Platz muss wie gesagt so lange frei gehalten werden. Wird er nicht benötigt, rückt ein Kind nach was noch auf der Warteliste für den KiGa ist. Das gilt hier für alle Schulen und alle Kindergärten. Wichtig auch weil das letzte Kindergartenjahr kostenfrei ist. Meines Wissens nach ist die Frist Ende März für alle Bundesländer die gleiche.

 
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