Geschrieben von sabine141166 am 14.01.2005, 22:36 Uhr |
Kinderkur oder Mutter-Kind-Kur
Hallo zusammen,
noch kurz die Vorgeschichte bevor ich meine Frage stelle:
Im Oktober 2002 habe ich an einer Mutter-Kind-Kurmaßnahme teilgenommen.
War supi und hat mir gesundhtl. sehr geholfen. Bin momentan ziemlich unten und würde gerne wieder mit meiner kleinen Tochter (drei Jahre) zur Kur.
Mutter-Kind-Kur ist nur alle vier Jahre drin. In Ausnahmefällen auch früher. Was ist ein Ausnahmefall?
In einer Mu-Ki-Kur bin ich die "Hauptperson" und mein Kind nur Begleitung, wobei die Kinder ja auch Anwendungen bekommen.
Bei einer Kinderkur steht das Kind in med. Mittelpunkt und ich bin nur die Begleitperson, die aber keine Anwendungen bekommt, sonder das Kind zu den Anwendungen begleitet. Wer weiß, ob man Kinderkuren unabhängig von vorangeg. Mu-Ki-Kuren genehmigt bekommt??
Ist das im Sinne von Antrag und Genehmigung eine ganz ander Kurmaßnahme?
Wer kann mir helfen?
- Kinderkur oder Mutter-Kind-Kur - sabine141166 14.01.05, 22:36
- NACHTRAG - sabine141166 14.01.05, 22:43
- Herrje, mein ganzer langer Beitrag weg :o( - Lotta2004 15.01.05, 13:31
- Re: Herrje, mein ganzer langer Beitrag weg :o( - sabine141166 16.01.05, 12:16
- Re: Herrje, mein ganzer langer Beitrag weg :o( - Lotta2004 16.01.05, 18:23
- Re: Herrje, mein ganzer langer Beitrag weg :o( - sabine141166 16.01.05, 12:16
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