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Geschrieben von ChrissyF.71 am 23.08.2004, 18:17 Uhr

Versicherungsfrage - Auch an die Experten

Hallo ihr Lieben!

Nachdem ich mein altes Passwort vergessen hab mußte ich mich neu registrieren. Nun hab ich, seit langem mal wieder ein Problem. Ich hoffe, es ist jemand hier, der mir vielleicht helfen kann: Folgendes ist geschehen: Meine fast 7-jährige Tochter ist mit ihrem Fahrrad an das Auto des Nachbarn gefahren. Wie schaut es nun aus mit der Familienhaftpflicht. Zahlt diese für Schäden, die ein knapp 7-jähriges Kind verursacht hat, oder müssen wir das bezahlen??? Oder können die uns vielleicht belangen wg. Missachtung der Aufsichtspflicht, weil sie halt mit ihren Freunden Fahrrad gefahren ist?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße!
Christiane

 
9 Antworten:

Re: Versicherungsfrage - Auch an die Experten

Antwort von tanzmaus am 23.08.2004, 21:16 Uhr

also ich weiss leider nicht mehr genau die Altersgrenze .. war 6 oder 10.
Aber...
wer unter dem oben genannten Alter ist, braucht keiner zu bezahlen (Risiko) und ab dem oben genannten Alter zahlt die Versicherung.
Ihr werdet nicht zur Verantwortung gezogen. Sondern der Halter muss es selber bezahlen.
Heike

Aber wir haben hier doch so ein schönes Expertanforum von Frau Bader (glaube ich). Die Frau ist Rechtsanwältin und kann die eine preziese Rechtsauskunft erteilen.

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Das zahlt die Haftpflicht...

Antwort von mailins am 23.08.2004, 21:45 Uhr

ist auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht mehr.

lg anja

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Re: Versicherungsfrage - Auch an die Experten

Antwort von leonore am 23.08.2004, 22:18 Uhr

Bis 7 zahlt die Haftpflicht NICHT, wenn Du alles richtig gemacht und gut aufgepasst hast. Denn dann hast du keinen Fehler gemacht und musst dir nichts zuschulden kommen lassen und deine haftpflicht auch nicht. Für das Kind zahlt niemand, also bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen.
Wenn du allerdings kurz nicht hingeschaut hast und mal eben nicht aufgepasst hast (dazu zählt natürlich nicht: das Kind war stundenlang allein), dann ist DIR der Lapsus unterlaufen, du kannst aber nichts dafür, das kann ja jedem mal passieren, gerade wenn das Kind schon so groß ist und dann zahlt deine Haftpflicht, weil du mal kurz fahrlässig die Aufsichtspflicht verletzt hast.

Die meisten Eltern haben aber Angst vor der Versicherung und beteuern, die ganze Zeit beim Kind gewesen zu sein um ja nichts falsches zu sagen. Und das glaubt die Versicherung natürlich sehr gern und prüft nicht weiter nach sondern zahlt einfach nicht.

LG leo

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Re: Das zahlt die Haftpflicht nicht!!! Ich hatte auch das Problem... m.T.

Antwort von AngelinaMama am 23.08.2004, 22:41 Uhr

Hallo zusammen,

die Grenze ist angehoben worden auf 10 Jahre. Der Halter muß selbst für den Schaden aufkommen....

leider hatte ich das Problem auch vor ca. 6 Wochen, oder so, ich weiß es nicht - habe es aufgrund der Tatsache schnell verdrängt.
Mir ist ein 5-jähriges Kind mit seinem Fahrrad ins Auto gefahren, wir haben die Versicherung angeschrieben und ein Schreiben bekommen, das sie den Schaden NICHT zahlen.

Gott sei Dank haben wir uns mit den Eltern geeinigt, das wir uns den Schaden (etwas über 500,- Euro) teilen... wenigstens etwas.

Schau doch mal bei Frau Bader vorbei, die hatte ich damals auch angeschrieben.

LG, Nicole

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Ups....

Antwort von mailins am 23.08.2004, 23:00 Uhr

das wusst ich nicht.Mein Sohn hatte mal mit 6 Jahren auf dem Nachhauseweg von der Schule mit Kieselsteinchen gekickt und dabei ein Auto getroffen und das wurde bezahlt von unserer Haftpflicht.

lg anja

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versicherung

Antwort von paularmandugolysandre am 24.08.2004, 12:24 Uhr

bezahlt bestimmt die haftpflicht!
frage mal dort!

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Re: versicherung

Antwort von Antonia17 am 24.08.2004, 12:38 Uhr

Also wenn ich das richtig verstanden habe (????), müsstest Du der Versicherung gegenüber behaupten, dass Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Dann ist es Dein Verschulden und für Dich zahlt die Haftplicht ja.

Sollte Euch am Verhältnis mit dem Nachbarn was liegen, würde ich das so machen.

Wenn ihr ihn ohnehin nicht leiden könnt, gäbe es immer noch die Möglichkeit, die Haftpflicht nicht zahlen zu lassen (Aufsichtspflicht nicht verletzt). Ihr müsstet dann wohl auch nichts zahlen.

Seltsame Regelung. Der arme Typ bleibt dann auf seinem kaputten Auto sitzen. Irgendwie nicht fair. Aber ich hatte noch nie ein besonders gutes Rechtsverständnis - meinen Recht-Schein an der Uni habe ich nur knapp bestanden ;-) So denn...

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kommt auf die Versicherung an

Antwort von dhana am 24.08.2004, 13:46 Uhr

Hallo,

wir haben es in unsere Versicherung extra mit aufnehmen lassen das die Schäden die von Kindern unter 7 Jahren (bzw. 10 J. im Straßenverkehr) gemacht werden mitbezahlt werden.
Ohne Extra-Kosten, es musste nur mit im Vertrag stehen.

Steffi

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Re: kommt auf die Versicherung an

Antwort von antonia17 am 24.08.2004, 14:09 Uhr

ja, wir haben es auch extra mit aufnehmen lassen. hätte ich allerdings gewusst, dass man trotz fehlenden versicherungsschutzes nicht unbedingt zahlen muss, hätten wir uns das wohl sparen können ;-)
bei uns kostet es nämlich extra.

nun ja, man lernt nie aus.

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