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von MartaHH  am 20.02.2014, 11:30 Uhr

alles richtig, was Nikas und Und schreiben

aber der Mann hat in der Ehezeit und in der Trennungsphase Pflichten. Die ergeben sich aus der bisher geführten Ehe und dem Umstand, dass seine Frau mit seiner Zustimmung nicht gearbeitet hat! Nun darf er das gemeinsam erwirtschaftete Geld nicht sinnlos verprassen, das gleiche gilt dann auch im Trennungsjahr! Da schuldet er seiner Frau wie den Kindern Unterhalt (eben damit diese Leistungen nicht vergesellschaftet werden). SIE ist dann verpflichtet, sich um Arbeitsaufnahme etc. zu kümmern, aber nicht jetzt sofort!

 
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