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Geschrieben von Marianna am 25.04.2013, 16:21 Uhr

Aufenhaltsbestimmungsrecht

Hallo ein Freund von mir ist seit vorletzter Woche in das offizielle Trennungsjahr eingetreten, er wollte keinen Trennungskrieg, weil er das Kind liebt und wollte nicht das sich das nicht so zuspitzt, er hatte sie überredet mit ihr eine Beratung durch Dritte aufzusuchen. hat sie zweimal gemacht. Der Hammer kam eigentlich an einem Freitagnachmittag ,sie weg, Kind weg,Kleider ,Auto, Sie schrieb:Sind an einem ruhigen Ort, das Kind ist 8 Monate alt. er hat sich rasende Sorgen gemacht,dazu muss man auch sagen das sie in Behandlung ist wegen Depris. Verwandte sind nicht rangegangen,sie sowieso nicht und hat sie vermisst gemeldet. Am nächsten Tag hat ihm die Polizei gesagt sie sei gefunden worden und alles in Ordnung. Sie dürften nicht sagen wo.Sonntags war der Brief ihrer Anwältin im Haus , worauf ich meinte anhand der Daten könnte man darauf schliessen das das nichts plötzliches sondern geplant war. Sie ist ins Frauenhaus , da bin ich selber eigentlich sehr empfindlich weil ich mal nen Prügelex hatte. Und die im Schreiben stehenden Gründe nicht gerade wirklich schwerwiegender Anlass fürs Frauenhaus sind, natürlich steck ich in der Beziehung nicht drin und ich kann viel mit ihm reden aber leb nicht mit ihm zusammen. Für mich war komisch das sie nicht wirklich wollte das er Erziehungszeit nimmt und ihm erzählt hat im ersten Monat bekäme er kein Geld. Er hat gesagt er würde gerne mehr Zeit mit dem Kind haben das war vor den Trennungsgesprächen, und sein Arbeitgeber wollte ihn da unterstützen und hätte später auch für die Kita mitgezahlt,das hat er schriftlich .Sie hat jetzt Unterhalt beantragt und sich aus der Fest antellung kündigen lassen, der Witz ist sie hatte freien Zugriff aufs Geld und er quasi Taschengeld ,er meinte hätt er jetzt sogar mehr für sich übrig wie voher. Alles sehr verfranst, jetzt will er das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil er sagt er ist genauso geeignet wie sie den Kleinen bei sich zu haben. Ich weiss es nicht steck ja nicht drin, da ist doch ganz schön ins Hintertreffen geraten das das Kind ein eigenständiges Wesen ist, mit dem Recht auf beide. Ich hab ihm das geraten das er auf sie zugeht und ihr sagt das er ihr nichts wegnimmt, war sein Vorschlag an sie, das der Kleine bei ihr bleiben kann, das er nicht will das sie sich nicht einigen, die Reaktion war das jetzt das Weglaufen und das sie sagt das ihr egal wäre was aus ihm wird sie will nur den Kleinen! Das war ein bissel eigenartig,jetzt hat sich alles verhärtet. Er war fertig mit der Welt hat Urlaub eingereicht, weil er nicht arbeiten konnte. Ist nicht mein Problem , war zu Beginn ja der meinung das kriegen die hin, mit Hilfe. Jetzt muss ich sagen das Kind ist echt arm dran. Es geht doch nicht das rumzerren an einem Baby. Ich fände es für seine Exholde echt besser wenn sie ihn als Unterstützer fürs Kind behält und sich das teilt, ich kannt sie ja vor ihm und muss sagen allein wirds bei ihrer Verfassung haarig fürs Kind auf Dauer, seit zehn Jahren regelmässig wegen Psyche krankgeschrieben kein Vollzeitjob 5 Jahre Umschulung fast,wieder kein Job. Wäre doch gut wenn beide sich kümmern, das würe das Optimum , Kinder bleiben ja nicht klein. Was würdet ihr sagen, ich behaupte es wäre gut wenn auch der Vater in Frage käme als haupsächlicher Betreuer? Erst fand ich ja gut das er ihn nicht wegnehmen wollte , es ist aber echt nicht Aufgabe von eienm Kind Lebensinhalt zu sein, und sonst erstmal nichts das reicht doch nicht. Und weglaufen bei ner Frau von 38 keine Lösung, ich hab keinen blassen, nicht parteisch weren ist da echt schwer.

 
3 Antworten:

Re: Aufenhaltsbestimmungsrecht

Antwort von Amula am 25.04.2013, 18:22 Uhr

Hallo,

1. Bitte mache doch Absätze, ist echt schwer, sich durch den Text zu kämpfen

2. warum schreibst du das alles, bzw.: was ist denn nun genau dein Anliegen/deine Fragen?

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Re: Aufenhaltsbestimmungsrecht

Antwort von Patti1977 am 25.04.2013, 21:21 Uhr

jugendamt. dahin sollte er sich wenden. hat er denn auch das sorgerecht?

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Re: Aufenhaltsbestimmungsrecht

Antwort von Holzkohle am 25.04.2013, 23:48 Uhr

da hier vom Trennungsjahr geschrieben wurde, gehe ich davon aus, die beiden waren verheiratet und somit hat er auch das Sorgerecht. Was mir schleierhaft ist, ist, zu sagen, man möchte sich gemeinsam kümmern - aber er will das ABR... Was denn jetzt?!

Ein Frauenhaus nimmt einen nicht einfach so ohne schwerwiegende Gründe. Ich habe selbst für zwei Personen, wo schwerwiegende Gründe vorlagen, versucht, einen Frauenhausplatz zu bekommen und das war ufer- und sinnlos. Gab nix. Entweder erzählt Dein Kumpel Dir da nicht alles oder die Ex hat gute Berater oder Beziehungen. Wie auch immer, auch wenn es für den KV nicht schön ist und natürlich auch nicht akzeptabel, sie hat versucht, Ruhe zu bekommen, ist mit dem 8 Monate alten Baby gegangen und sucht sich gerade selbst. Sie von vorn herein als Erziehungsperson auszuschließen finde ich genau so falsch wie ihn als alleinige Erziehungsperson zu ernennen.

Sollen zum JA gehen, gemeinsames Gespräch aufsuchen

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