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Geschrieben von Sternenschnuppe am 09.07.2013, 16:12 Uhr

Die Geburtsurkunde ist und bleibt die Geburtsurkunde

Komisch, bei der Adoption meines Sohnes durch meinen Mann, gab es automatisch eine neue Geburtsurkunde mit dem rechtlichen Vater. ( meinem Mann )

Da sich die rechtliche Abstammung ändert, muss diese Urkunde selbstverständlich durch eine gültige ersetzt werden.

Im Abstammungsblatt ist dann die Adoption vermerkt, in der Urkunde ist das nicht mehr ersichtlich.

 
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