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Geschrieben von Petra28 am 30.01.2013, 9:53 Uhr

Die Rechnung ist doch ganz simpel:

Er verdient etwas mehr als das dreifache Deines Einkommens - lass das mal 3.500 sein. Davon gehen 2000 für die Abzahlung des Hauses weg, plus 1000 für Krankenversicherung und Rente. Bleiben 500 für den Rest.

So - und jetzt wird er Vater. Damit hast Du schon mal Anspruch auf Betreuungsunterhalt in Höhe von mindestens 770 Euro auf drei Jahre, siehe
Bundesgerichtshof_Urteil_vom_16.12.2009_–_Az._XII_ZR_50_08, solange es sein Selbstbehalt (derzeit 1000 Euro) zulässt. Hinzu kommt Kindesunterhalt (Minimum 317 Euro). Wir sind also schon bei mehr als 500 Miesen, noch bevor er sich überhaupt gewaschen und sein Steak gegessen hat. Er wird also seine hohe Kante angreifen müssen, so oder so, denn Unterhalt geht vor Vermögensaufbau, die hohe Tilgung kann er sich nicht anrechnen lassen.

Einen richtigen Ausweg sehe ich da nicht. Du kannst entweder weiterhin zähneknirschend nach seinen kargen Spielregeln leben und auf das Prinzip Hoffnung setzen, dass es irgendwann mal besser wird. Oder Du kannst ausziehen. Oje.

 
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