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Geschrieben von Pamo am 04.02.2013, 9:17 Uhr

Ich bleibe dabei :

Und wenn du dich zu dieser (m.E. kluge Variante) entschliesst, dann räume ihm nicht das gemeinsame Sorgerecht ein und zieh um BEVOR er es sich einklagt. Sonst brauchst du seine Zustimmung für den Umzug des gemeinsamen Kindes.

 
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