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Geschrieben von Jule210 am 26.02.2005, 10:33 Uhr

Moment mal...

soweit ich das weiss, ist dein mann verpflichtet unterhalt an dich für die kids zu zahlen und da ihr noch verheiratet seit denk ich mal muss er auch an dich unterhalt zahlen. wenn das 2te nicht zutreffen sollte, gibt es noch die möglichkeit zum amt zu gehen.

nach den heutigen hartIV bestimmungen, stehen dir 331 € zuzüglich jeweils 199 € pro kind zu.
du kannst dir ne wohnung suchen die du bis zu einer bestimmten qm zahl bezahlt bekommst. von diesem ganzen geld wird allerdings dann wieder das kindergeld und der unterhalt für die kinder abgezogen, also bleibt unterm strich grad mal noch 0 übrig.(erziehungsgeld darf nicht mit einberechnet werden)

so das alles gilt normal für alleinstehende mütter, wie es bei verheirateten ist, die nun getrennt leben, bzw. in scheidung leben.....keine ahnung. wie gesagt am besten beim amt erkundigen.

 
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