Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Baby2411 am 09.01.2012, 20:31 Uhr

vallie - was Du berichtest ist weniger ein Kindersitzproblem als das von inkonsequenten

Von Inkosequenz sprach doch hier auch niemand, außer du vallie. das meinte ich die ganze zeit, als ich sagte "darum geht es doch gar nicht"

egal, jeder soll tun was er will.
aber das ganze zu verharmlosen und leute die dies tun so hinzustellen.....sorry!


Und übrigens: es bedarf keinen luftikid um ein kind im flugzeug zu sichern. es gibt auch - leider nur wenige - andere kindersitze, die dies erfüllen. ist halt von airline zu airline unterschiedliche.


UND WEN ER INTERESSIERT, kann es sich ja gerne durchlesen:


"Während Eltern ihren Nachwuchs mit Fahrradhelmen und Autositzen vor Unfällen schützen, gehen sie an Bord von Flugzeugen unwissentlich ein hohes Risiko ein. Der seit Juli 2008 vom Gesetz vorgeschriebene “Schlaufengurt”, den Kleinkinder unter zwei Jahren auf dem Schoß ihrer Eltern benutzen müssen, ist für Babys lebensgefährlich. Die Zeitschrift “Reisen mit Kindern” von GEO Saison Extra und BRIGITTE weist auf diesen Skandal hin.

Bereits 1994 hatte der TÜV Rheinland den “Schlaufengurt” getestet und für untauglich befunden. Eine großangelegte Studie des Bundesverkehrsministeriums bestätigte das Ergebnis. Rückhaltesysteme dieser Art wurden in Flugzeugen verboten. Das Kind werde vom Erwachsenen erdrückt, der Gurt schneide sich tief in den Unterleib ein und verletze innere Organe, so Crashtest-Experte Martin Sperber vom TÜV Rheinland: “Bei einem Unfall oder einer Notlandung ist vom Tod des Kleinkindes auszugehen.” Die Vereinheitlichung der EU-Vorschriften und der Druck der Luftfahrlobby führten im vergangenen Sommer dazu, dass der gefährliche Gurt trotzdem auf den Flugzeugen wieder eingesetzt werden muss.

Die sicherste Lösung liegt nahe: Kinderautositze auf einem eigenen Sitzplatz im Flugzeug. Theoretisch ist es heute schon möglich, einen Autositz an Bord zu benutzen, in der Praxis ist dies höchst kompliziert. Nur wenige Autositze tragen den TÜV-Aufkleber “for use in aircraft” (Maxi-Cosi Mico, Römer Baby-Safe, Storchenmühle Maximum, Luftikid, Römer King Quickfix). Eltern müssen deren Nutzung spätestens zwei Tage vor Abflug anmelden, weil die Sitze nur auf wenige Plätze an Bord passen. Jedes Flugzeug hat eine andere Bestuhlung. Wenn die Airline kurzfristig eine andere Maschine einsetzt, war die ganze Mühe umsonst.

Dabei könnte alles so einfach sein: Eine Fürther Firma produziert seit sechs Jahren den aufblasbaren knapp ein Kilo leichten “Luftikid”, der für fast jeden Flugzeugsitz und für alle Autos zugelassen ist. Das Modell, das usprünglich von den Airlines mit entwickelt wurde, findet aber kaum Abnehmer. Die Lufthansa Technik hat einen Babysitz konzipiert, der fest an Bord installiert ist, hat aber kein Interesse daran, den Prototypen in Serie selbst zu bauen. Der Grund, vermutet Tim von Beveren, Expilot und Autor, ist das Geld: “Ein Platz, auf dem ein Kleinkind sitzt, kann nicht mehr teuer an einen Erwachsenen verkauft werden.” Kinder fliegen in der Regel 50 bis 70 Prozent günstiger. Auch viele Eltern verzichten auf einen eigenen Sitzplatz für ihr Baby, auf dem Schoß fliegen Kleinkinder bis zwei Jahren quasi kostenlos.

“Reisen mit Kindern” stellt eine Checkliste vor, mit deren Hilfe Kinder sicher und unverletzt ans Ziel fliegen, benennt die wenigen Airlines, die Kinderautositze zulassen, und Firmen, die geeignete Sitze herstellen.


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Große Gefahr für kleine Passagiere
TÜV Rheinland empfiehlt geeignete Kindersitze
(ots) – Achtung, Baby an Bord! Diese Warnung scheinen viele Airlines zu ignorieren, die Kleinkinder im Flugzeug unangeschnallt (Lap Holding) oder nur mit einem Schlaufengurt (Loop Belt) fixiert auf dem Schoß der Eltern sitzen lassen. Im Notfall sind die Kinder dann völlig unzureichend geschützt, wie Dummy-Versuche von TÜV Rheinland erneut gezeigt haben. Die Experten haben getestet, wie sicher ein Schlaufengurt oder der unangeschnallte Transport im Falle einer Notlandung wirklich sind. Das Fazit ist erschreckend: “Kinder fliegen gefährlich”, resümiert Martin Sperber von TÜV Rheinland. “Denn sowohl auf dem Schoß sitzend als auch mit einem Loop Belt angeschnallt, trägt ein Kleinkind im Ernstfall schwere bis lebensgefährliche Verletzungen davon.” Trotzdem sind dies die Standardmethoden der meisten weltweit operierenden Fluglinien zur Sicherung von Kleinkindern an Bord.

Ein Grund für dieses Risiko liegt in den allgemeinen Fluggastbestimmungen der Airlines, gemäß derer Kinder unter zwei Jahren keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz haben. “Wollen Eltern ihre Kinder mit an Bord nehmen, ist nur Platz auf ihrem Platz”, stellt Martin Sperber fest. Beim Lap Holding sitzt das Kind ungesichert auf dem Schoß des Erwachsenen, der mit dem normalen Sitzgurt angeschnallt ist und das Kind während des Fluges mit den Händen festhalten muss. Doch schon bei starken Turbulenzen wird es brenzlig: Die dabei in der Kabine wirkenden Kräfte betragen bis zu 6 g (also das 6fache der Erdbeschleunigung), bei einer Notlandung sogar bis zu 16 g. Im Klartext: Ein 11 Kilogramm schweres Kind wird dadurch zu einem fast 180 Kilogramm schweren “Geschoss” – und fliegt ungesichert durch die Kabine. Denn Eltern können ihre Kinder dann in keinem Fall festhalten.

Ein Schlaufengurt, der so genannte Loop Belt, hält das Kleinkind zwar auf dem Schoß des Erwachsenen fest, doch gleichzeitig sitzt das Kind in der Falle. Denn: “Das Kind wird im Notfall zum natürlichen Airbag für den Erwachsenen”, warnt Martin Sperber. Das Prinzip des “Babygurtes” ist denkbar einfach: Er verfügt über eine Schlaufe, durch die der Sitzgurt der Eltern geführt wird und fixiert das Kind auf dem Schoß. Darin liegt aber auch die Gefahr: “Bei einem Unfall werden die Insassen an Bord mit voller Wucht nach vorne geschleudert – der typische Klappmessereffekt”, erläutert der TÜV Rheinland-Experte. Schwerste innere Verletzungen sind die Folge. Auch das haben die Crash-Versuche gezeigt.

Dass dieser “Babygurt” kein geeignetes Kinderrückhaltesystem ist, hat TÜV Rheinland bereits 1994 festgestellt. Auch eine groß angelegte Studie der Kölner Sicherheitsexperten für das Bundesverkehrsministerium kam 1998 zu demselben Schluss und führte dazu, dass der Loop Belt ab 1998 in deutschen Maschinen verboten wurde. Ähnliche Untersuchungen wurden von der amerikanischen Luftfahrtbehörde durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass der Loop Belt in USA und Kanada bis heute verboten ist. In den meisten europäischen und internationalen Airlines jedoch kommt er weiter zum Einsatz.

“Wir empfehlen Eltern, die auf Nummer Sicher gehen wollen, auf Flugreisen besser einen Kinderautositz zu nutzen, der den TÜV Rheinland-Aufkleber ‘For use in aircraft’ trägt”, sagt Martin Sperber. Schon beim Buchen sollten Eltern die Mitnahme eines Kindersitzes unbedingt anmelden und einen separaten Sitzplatz für ihr Kind reservieren lassen. Denn nur mit einem eigenen Sitzplatz ist ein Baby oder Kleinkind an Bord bei Turbulenzen oder einem Unfall genauso sicher geschützt wie ein Erwachsener."



"...(focus.de) Es gibt keine Weltbehörde für Flugverkehr, die verbindlich Regeln in dieser Sache aufstellen könnte. Die Hackordnung sieht so aus: Nationale Vorschriften erlassen die jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörden. Die EU kann Verordnungen für ihren Luftraum beschließen und damit etwaige Regeln der Mitgliedsstaaten jederzeit außer Kraft setzen. Die FAA (Federal Aviation Administration) ist für die USA und Nordamerika zuständig – und da viele asiatische Staaten sich an der US-Luftfahrtbehörde orientieren, wäre damit zu rechnen, dass ein entsprechender Beschluss auch zum Teil von asiatischen Fluggesellschaften akzeptiert werden würde. Wer also eine Regelung treffen will, die möglichst viele Fluglinien betreffen würde, muss sich zumindest mit der EU und der FAA einigen. Kein Wunder also, dass Entscheidungen oft jahrelang auf sich warten lassen.

Im Fall der Frage nun, ob Babygurt oder Kindersitz, bemühen sich sowohl das Luftfahrtbundesamt (LBA) als auch die Europäische Flugsicherheitsbehörde (EASA) seit vielen Jahren um eine sichere Lösung. Kindersitz wäre ihr Wunsch. Aber mit verbindlichen Vorschriften möchte niemand den Airlines kommen. Dazu sind die wirtschaftlichen Interessen zu groß. Stattdessen versendet das LBA Rundschreiben, in denen es die Fluggesellschaften geradezu anfleht, die „Doppelbelegung“ (also Loop-Belt) abzuschaffen und wenigstens kostenlose Kindersitze zur Verfügung zu stellen, wenn die Eltern schon den Flugsitz buchten"





"Ähnlich wie von Autos, wird auch von Flugzeugen gefordert, dass sie den Insassen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Notlandung einen gewissen Schutz bieten. In der Öffentlichkeit werden meist nur die wirklich schweren Unglücke wahrgenommen, was zu dem verzerrten Bild führt, dass Flugzeugunglücke nicht überlebbar sind.

Die Statistik zeigt jedoch etwas anderes: 90 Prozent aller Flugzeugunglücke sind technisch überlebbar. Das ist zu einem großen Teil auch den modernen passiven Sicherheitselementen von Flugzeugen und deren Sitzen und Rückhaltesystemen zu verdanken. Verschiedene internationale Studien haben jedoch gezeigt, dass das für Kinder nicht gilt. Die Passagiergruppe Kinder haben ein erheblich geringeres Sicherheitsniveau als Erwachsene, da sie keinen eigenen Sitzplatz haben und nicht angemessen angeschnallt werden können. Notlandungen, die für Erwachsene glimpflich verlaufen, können für Kinder lebensgefährlich oder tödlich sein.


Auch wenn Flugzeuge generell sehr sichere Verkehrsmittel sind, können beispielsweise unvorhergesehene Turbulenzen für alle Passagiere gefährlich sein, die nicht mit einem geeigneten System gesichert sind. Für Erwachsene ist der Beckengurt sicher. Für kleine Kinder ist ein Kinderrückhaltesystem zu wählen, das von TÜV Rheinland für den Einsatz im Flugzeug geprüft wurde („For use in aircraft“). Ihr Kind auf dem Schoß zu transportieren kann sehr gefährlich sein. (tuev.de)"

 
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