Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Baby2411 am 03.01.2011, 22:28 Uhr

Aber wenn der AG nicht zustimmt, hat man Pech gehabt.

Nun nehmen wir mal an, das Kind würde am 30.11.2008 geboren.

Sie hatte vom 30.11.2008 bis 30.11.2009 Elternzeit (1. Jahr)

Das 2. Jahr hat sie quasi verschenkt!

Nun hätte Sie noch Anspruch auf Elternzeit bis 30.11.2011 (Teil des 3. Jahres)

Dafür braucht sie NICHT die Zustimmung des Arbeitgebers! Sie muss es nur mit einer Frist von 7 Wochen ankündigen.

 
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