Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Baby2411 am 03.01.2011, 22:30 Uhr

Aber wenn der AG nicht zustimmt, hat man Pech gehabt.

Eine Zustimmung bräuchte sie nur, wenn sie - wie gesagt -

nach der Geburt nur 1 Jahr beantragt hat, aber doch lieber 2 Jahre nehmen möchte

ODER

2 Jahre beantragt hat und dann doch nur 1 Jahr machen möchte.

Das 3. Jahr ist völlig losgelöst und kann neu - ohne die Zustimmung des AG - beantragt werden.

 
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