Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Baby2411 am 04.01.2011, 11:27 Uhr

Aber wenn der AG nicht zustimmt, hat man Pech gehabt.

Nochmal

„Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich
verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll.

Meldet ein Elternteil nur für ein Jahr Elternzeit an, folgt daraus, dass im darauffolgenden Jahr auf Elternzeit verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist dann nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich...

Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen.

Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um die noch verbleibende Zeit flexibel gestalten zu können (diese also bis zum 3. Geburts-tag ihres Kindes zu beanspruchen oder mit Zustimmung des Arbeitgebers zu übertragen).

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird.“

 
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