Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ailana am 20.05.2011, 9:50 Uhr

Berufsverbot und Elterngeld

Hallo,

meinst Du Beschäftigungsverbot?

Also, normalerweise erhälst Du Dein volles Gehalt vom AG weiter, bis Du in Mutterschutz gehst. DANN zahlt die KK 13€/Tag und der AG gleicht deinen Nettolohn aus.

Das Elterngeld bezieht sich auf Deinen Lohn der letzten 12 Monate. Eigentlich spielt hierbei dann auch ein BV keine Rolle.

Ich z.B. hatte ein teilweises BV, ich bin statt VZ nurnoch 5h pro Tag arbeiten, das hatte aber keine Auswirkungen auf mein Gehalt. Anders kenne ich es nicht Bei einem Krankenschein erhät man schließlich (zumindest 6 Wochen lang) auch sein normales Gehalt.

Ruf doch mal bei Deiner KK an, die kann Dir sicherlich genaue Auskunft geben.

LG

 
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