Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von shade1983 am 25.04.2013, 22:23 Uhr

Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber

Huhu!

Wenn der Vertrag schon unterschrieben ist, bist du auf der sicheren Seite, du hast ab Beginn der Schwangerschaft Kündigungsschutz. Allerdings muss der AG den befristeten Vertrag nicht verlängern.

Wenn der Vertrag mit der Bedingung verknüpft ist, dass du die Prüfung abgelegt haben musst, weiß ich nicht, ob der Schutz dann greift... Ich würde sagen, nicht. Aber das glaube ich nur, wissen tu ich es nicht.

LG

 
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