Geschrieben von shade1983 am 25.04.2013, 22:23 Uhr |
Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber
Huhu!
Wenn der Vertrag schon unterschrieben ist, bist du auf der sicheren Seite, du hast ab Beginn der Schwangerschaft Kündigungsschutz. Allerdings muss der AG den befristeten Vertrag nicht verlängern.
Wenn der Vertrag mit der Bedingung verknüpft ist, dass du die Prüfung abgelegt haben musst, weiß ich nicht, ob der Schutz dann greift... Ich würde sagen, nicht. Aber das glaube ich nur, wissen tu ich es nicht.
LG
- Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - Anikk 25.04.13, 21:39
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - Muffin08, 13. SSW 25.04.13, 21:50
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - janine30, 12. SSW 25.04.13, 21:51
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - Anikk 25.04.13, 21:53
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - keinnamemehrfrei 25.04.13, 21:55
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - keinnamemehrfrei 25.04.13, 21:58
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - Anikk 25.04.13, 22:13
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - shade1983 25.04.13, 22:23
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - blossom, 27. SSW 25.04.13, 22:43
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - MAMAundPAPA2013 25.04.13, 23:06
- Schwanger und arbeiten im Labor! - Norweger81, 00. SSW 26.04.13, 6:37
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - weigel, 19. SSW 26.04.13, 7:14
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- Warten - Conny82, 30. SSW 26.04.13, 10:26
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- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - friedolina70, 30. SSW 28.04.13, 11:00
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